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News | 03.09.2025

Der Stiftungsrat der UTILITA Anlagestiftung für gemeinnützige Immobilien hat an seiner letzten ordentlichen Sitzung die Änderung der Emissionskommission für neue Anleger beschlossen.

Diese tritt sofort in Kraft und setzt sich wie folgt zusammen:

Zeichnungsbetrag (exkl. Ausgabekommission):
- von 0 bis <10'000'000.- CHF wird eine Ausgabekommission von 1,25% erhoben
- von 10'000'000.- CHF bis <15'000'000.- CHF wird eine Ausgabekommission von 1,00% erhoben
- ab 15'000'000.- CHF wird eine Ausgabekommission von 0,75% erhoben

In den Ausgabekommissionen ist jeweils einen Verwässerungsschutz von 0,25% des Zeichnungsbetrages inbegriffen, der der Anlagegruppe zugutekommt.


Die neuen Zeichnungsformulare sind hier verfügbar: Zeichnungsformular.